Aufhebung der Stallpflicht

Kundmachung Geflügelpest

Da sich die Ausbruchslage der Geflügelpest in den letzten Wochen entspannt hat, wurde das gesamte Bundesgebiet zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt, sodass die Tiere wieder ins Freie gelassen werden dürfen!  Eine entsprechende Kundmachung ist mit 15.03.2025 in Kraft getreten.


Folgende Maßnahmen gelten weiterhin in "Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko"

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